Rauchwarnmelder

TÜV geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1
Seit 2015 sind in Niedersachsen Rauchwarnmelder in jeder Wohnung Pflicht.
Der Eigentümer ist dazu verpflichtet sie zu installieren und deren einwandfreie Funktion jährlich zu prüfen sowie dies zu protokollieren.
Bei Nichteinhaltung kann es im Schadensfall zu ernsten strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ich übernehme diese Verpflichtung für Sie:
- Installation
- Inspektion
- Instandsetzung
- versicherungstaugliche Protokollierung
- Wartungsverträge
Die Kosten für die Wartung und Protokollierung sind regelmäßig anfallende Kosten.
Vermieter können sie somit zu 100% auf die Nebenkosten umlegen.
